Das Wirtschaftlichkeitsgebot in der gesetzlichen Krankenversicherung besagt, dass die Leistungen der Krankenkassen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein müssen, ohne das Maß des Notwendigen zu überschreiten.
Diese Regelung soll sicherstellen, dass die verfügbaren Ressourcen im Gesundheitssystem effizient genutzt werden, um eine hochwertige Versorgung aller Versicherten zu gewährleisten. Das bedeutet konkret, dass medizinische Behandlungen und Medikamente nur dann von der GKV übernommen werden, wenn sie notwendig und gleichzeitig kosteneffizient sind. Behandlungsmethoden, die teurer sind, ohne einen nachweisbaren Mehrwert für den Patienten zu bieten, können somit abgelehnt werden.
Ziel ist es, eine Verschwendung von Beitragsmitteln zu vermeiden und gleichzeitig eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung zu sichern. Dieses Prinzip trägt dazu bei, die Beiträge für die Versicherungsnehmer stabil zu halten und dennoch den Zugang zu notwendigen und sinnvollen Gesundheitsleistungen zu gewährleisten.