In der gesetzlichen Krankenversicherung werden unter versicherungsfremden Leistungen solche Maßnahmen und Aufwendungen verstanden, die nicht direkt mit der medizinischen Versorgung oder dem Krankheitsrisiko der Versicherten zusammenhängen, sondern gesellschaftspolitische Aufgaben erfüllen.
Dazu zählen beispielsweise Beitragszuschüsse für bestimmte Versichertengruppen wie Rentner oder die Finanzierung von Mutterschaftsgeld. Diese Leistungen werden nicht durch die Beiträge der Versicherten finanziert, sondern durch den Bundeszuschuss, der aus Steuermitteln zur Verfügung gestellt wird. Der Zweck dieses Zuschusses ist es, die gesetzliche Krankenversicherung von Ausgaben zu entlasten, die über den eigentlichen Gesundheitsschutz hinausgehen und somit einen Teil der Lasten zu tragen, die aus übergeordneten sozialpolitischen Entscheidungen resultieren.
Der Bundeszuschuss wird pauschal bereitgestellt und dient dazu, die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung zu sichern, indem er einen Ausgleich für die Übernahme dieser gesellschaftlichen Aufgaben schafft. Dadurch wird gewährleistet, dass die Beiträge der Versicherten vorrangig für die direkte medizinische Versorgung verwendet werden können, während gleichzeitig gesellschaftlich bedingte Leistungen durch den Staat unterstützt werden.