Auch Schwangere haben die Möglichkeit, ihre gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Voraussetzung hierfür ist die Einhaltung der allgemeinen Bedingungen für einen Krankenkassenwechsel, wie etwa die Kündigungsfrist von zwei Monaten.
Zudem müssen Schwangere vor einem Wechsel mindestens 12 Monate bei ihrer aktuellen Krankenkasse versichert gewesen sein, es sei denn, es liegt ein Sonderkündigungsrecht vor, beispielsweise durch eine Beitragserhöhung.
Wichtig ist, dass der Wechsel der Krankenkasse keine Nachteile für die medizinische Versorgung während der Schwangerschaft mit sich bringt. Die Leistungen im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge sind gesetzlich festgelegt und werden von allen gesetzlichen Krankenkassen angeboten.