Schwangerschaft und Mutterschaft werden in der gesetzlichen Krankenversicherung besonders berücksichtigt, wobei viele Leistungen üblicherweise ohne Zuzahlung erbracht werden. Dazu zählen die ärztliche Betreuung und Schwangerschaftsvorsorge sowie alle Leistungen rund um die Geburt.
Dies umfasst die stationäre Entbindung in Krankenhäusern oder anderen geeigneten Einrichtungen inklusive Unterkunft, Pflege und Verpflegung nach der Geburt sowie die ambulante Entbindung zu Hause oder in von Hebammen geleiteten Einrichtungen, wie Geburtshäusern, die zusätzlich einen Betriebskostenzuschuss von den Krankenkassen erhalten.
Weiterhin sind Arznei-, Verband- und Heilmittel, die im Rahmen von Schwangerschaft und Geburt benötigt werden, und die Unterstützung durch Hebammen sowohl während der Schwangerschaft als auch im Wochenbett (neben der Betreuung bei der Geburt) Teil der Leistungen.
Zudem sind häusliche Pflege und Haushaltshilfe abgedeckt, falls diese aufgrund von Schwangerschaft oder Entbindung benötigt werden und keine andere im Haushalt lebende Person diese Aufgaben übernehmen kann. Mitglieder der GKV haben außerdem Anspruch auf Mutterschaftsgeld.