In der gesetzlichen Krankenversicherung fallen für bestimmte Leistungen Zuzahlungen an, die direkt von den Versicherten zu leisten sind. Dazu gehören unter anderem Medikamente, Krankenhausaufenthalte, medizinische Hilfsmittel und Rehabilitationsmaßnahmen.
Diese Zuzahlungen sind jedoch bis zu einer jährlichen Belastungsgrenze begrenzt, die sich nach dem Einkommen richtet, um die finanzielle Belastung der Versicherten zu begrenzen.
Kinder und Jugendliche, die noch nicht das 18. Lebensjahr erreicht haben, sowie Empfänger von Sozialleistungen wie Bürgergeld oder Grundsicherung im Falle von Alter oder dauerhafter Erwerbsunfähigkeit, müssen keine Zuzahlungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung leisten. Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass diese besonders schutzbedürftigen Personengruppen vor übermäßigen finanziellen Belastungen geschützt sind.