Alle Zuzahlungen, die man in der gesetzlichen Krankenversicherung leistet, zählen zur sogenannten Belastungsgrenze. Deshalb ist es wichtig, alle Quittungen dafür aufzuheben. Die Höhe dieser Grenze wird aus dem gesamten Einkommen der Familie berechnet. Manchmal können auch andere Familienmitglieder in diese Berechnung einfließen, wenn die Krankenkasse das nach einer Prüfung entscheidet. Das ist aber nur möglich, wenn diese Personen ihren Lebensunterhalt zusammen mit der Familie bestreiten. Daher sollte man sehr genau ausrechnen, welche Einkommen für die Belastungsgrenze zählen, um nichts zu übersehen.
Es ist festgelegt:
- Versicherte zahlen maximal 2 Prozent ihrer Bruttoeinnahmen als Zuzahlung.
- Für Personen, die aufgrund einer ernsthaften Erkrankung fortlaufend behandelt werden müssen, oder für chronisch Erkrankte, die an einem strukturierten Therapieprogramm teilnehmen, besteht eine Obergrenze der Zuzahlungen bei einem Prozent ihrer Bruttoeinkünfte für den Lebensunterhalt.
- Der Regelsatz des Haushaltsvorstands dient als Berechnungsgrundlage für Sozialhilfeempfänger.
Die unten aufgeführten Freibeträge können nicht zusätzlich geltend gemacht werden. - Die Belastungsgrenzen gelten auch für Bewohner von Alten- und Pflegeheimen.
Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt
Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt umfassen alle Einkünfte, die für den Lebensunterhalt bestimmt und derzeit verfügbar sind.
Dazu gehören Arbeitsentgelte, Renten, Miet- und Pachteinnahmen, Abfindungen und Betriebsrenten.
Die Einkünfte sollen sicherstellen, dass der Lebensunterhalt bestritten werden kann.
Besondere Zuzahlungsregelungen für Familien
Für Familien gibt es Freibeträge, die von den jährlichen Bruttoeinnahmen abgezogen werden können.
Die Höhe des Freibetrags hängt von der Bezugsgröße ab und beträgt im Jahr 2022 5.922 Euro.
Für jedes minderjährige oder familienversicherte Kind sowie für den Lebenspartner oder die Lebenspartnerin gelten Freibeträge in Höhe von 8.388 Euro (Stand 2022). Alle Zuzahlungen der GKV Mitglieder und ihrer Angehörigen werden zusammengerechnet.
Zuzahlungs- und Einnahmenhöhe werden miteinander verrechnet, um die Belastungsgrenze zu ermitteln.
Wenn die Belastungsgrenze erreicht ist, sind die Mitglieder und ihre Familienmitglieder für den Rest des Kalenderjahres von weiteren Zuzahlungen befreit.
Bei Erreichen der Belastungsgrenze
Krankenkassen informieren ihre Versicherten nicht automatisch, wenn diese ihre Belastungsgrenze erreicht haben. Daher ist es wichtig, dass Versicherte ihre Zuzahlungen selbst im Blick behalten und dafür Quittungen sammeln. Apotheken stellen Unterlagen bereit, mit denen Zuzahlungen quittiert werden können. Diese Quittierungen können entweder als Computerausdrucke oder in Heftform vorliegen.
Wenn Versicherte im Laufe eines Jahres ihre Belastungsgrenze erreichen, können sie bei ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Befreiung stellen. Nach der Genehmigung müssen sie für den Rest des Jahres keine weiteren Zuzahlungen mehr machen. Empfänger von Sozialhilfe, die schnell hohe Zuzahlungen leisten müssen, können mit den Trägern der Sozialhilfe vereinbaren, diese Zuzahlungen als Darlehen zu übernehmen und so ihre Kosten über mehrere Monate zu strecken. Dies ist allerdings nur möglich, wenn die Krankenkassen und die Sozialhilfeträger sich auf dieses Vorgehen geeinigt haben.
Zuzahlungsgrenze bei schwerwiegend chronisch Kranken
Die Zuzahlungs-Belastungsgrenze beträgt 1% der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt.
Um als schwerwiegend chronisch krank zu gelten, muss man mindestens ein Jahr lang vierteljährliche Arztbesuche wegen derselben Krankheit nachweisen können und zusätzlich eines der folgenden drei Kriterien erfüllen:
1. Pflegebedürftigkeit der Pflegegrade 3, 4 oder 5 nach dem Sozialgesetzbuch SGB XI.
2. Ein Grad der Behinderung oder eine Erwerbsminderung von mindestens 60%.
3. Kontinuierliche medizinische Versorgung ohne die eine lebensbedrohliche Verschlimmerung der Erkrankung zu erwarten ist.
Chronisch kranke Patienten, die an einem Behandlungsprogramm teilnehmen, unterliegen ebenfalls der 1% Belastungsgrenze.
Wenn die Zuzahlungen aller Familienmitglieder die Belastungsgrenze erreichen, sind alle Familienmitglieder im Haushalt zuzahlungsbefreit.
Jede Krankenkasse informiert über die Umsetzung im Einzelfall.