Die Versicherungspflichtgrenze, auch bekannt als Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), definiert den Höchstbetrag des jährlichen Bruttoeinkommens, bis zu welchem Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind.
Liegt das jährliche Bruttoeinkommen eines Arbeitnehmers über dieser Grenze, hat er die Möglichkeit, sich privat zu versichern oder freiwillig gesetzlich versichert zu bleiben.
Für Selbstständige und Beamte gibt es keine Versicherungspflichtgrenze; sie können sich unabhängig von ihrem Einkommen privat oder freiwillig gesetzlich versichern. Die Festlegung der Versicherungspflichtgrenze erfolgt jährlich durch den Gesetzgeber und orientiert sich an der Lohnentwicklung.
Neben der regulären Jahresarbeitsentgeltgrenze existiert auch eine besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze für bestimmte Personengruppen, die bereits vor dem 01. Januar 2003 privat krankenversichert waren. Diese besondere Grenze ist niedriger angesetzt und ermöglicht es diesen Personen, leichter in der privaten Krankenversicherung zu verbleiben.