In der gesetzlichen Krankenversicherung können Studenten und Auszubildende unter bestimmten Voraussetzungen über die Familienversicherung kostenlos mitversichert sein.
Für Studenten besteht die Möglichkeit der beitragsfreien Familienversicherung bis zum 25. Lebensjahr, sofern sie kein regelmäßiges Gesamteinkommen haben, das einen bestimmten monatlichen Betrag überschreitet. Ähnlich verhält es sich bei Auszubildenden, deren Ausbildungsvergütung bestimmte Grenzwerte nicht überschreitet.
Nach Erreichen der Altersgrenze oder bei Überschreiten der Einkommensgrenze müssen sich Studenten und Auszubildende eigenständig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern, wobei für Studenten bis zum 30. Lebensjahr oder bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters spezielle studentische Tarife gelten.
Auszubildende hingegen werden nach Überschreiten der Einkommens- oder Altersgrenze in der Regel automatisch in ein reguläres Versicherungsverhältnis überführt, wobei die Beiträge dann anteilig von Auszubildenden und Arbeitgebern getragen werden.