Für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel sowie andere Leistungen der GKV gelten Zuzahlungsregeln.
Diese Regelungen umfassen Krankenhausaufenthalte, Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen, häusliche Krankenpflege, Haushaltshilfe und Fahrkosten.
Höhe der Zuzahlungen
Mitglieder zahlen grundsätzlich 10% des Abgabepreises. Die Zuzahlung beträgt mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro. Es werden jedoch nie mehr als die Kosten des Mittels verlangt.
Die Zuzahlung für Heilmittel und häusliche Krankenpflege beträgt zehn Prozent der Kosten plus zehn Euro pro Verordnung. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und bestimmte Vorsorgeuntersuchungen sind von der Zuzahlung befreit. Ebenso fallen keine Zuzahlungen für empfohlene Schutzimpfungen und Harn- und Blutteststreifen an.