Mit dem Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz DVPMG wurde ein Anspruch auf Versorgung mit digitalen Pflegeanwendungen (DiPA) für häusliche Pflegebedürftige geschaffen.
DiPA können von der pflegebedürftigen Person selbst oder gemeinsam mit Angehörigen oder ambulanten Pflegeeinrichtungen genutzt werden, um die Selbstständigkeit und Fähigkeiten zu verbessern.
DiPA können helfen, den pflegerischen Alltag besser zu organisieren und zu bewältigen.
Zusätzliche Unterstützungsleistungen können in Verbindung mit DiPA genutzt werden.