DiGA, gekennzeichnet mit dem CE-Siegel als digitale Medizinprodukte der niedrigen Risikoklassen, bieten Unterstützung für Versicherte in der Behandlung von Krankheiten oder beim Ausgleich körperlicher und psychischer Einschränkungen.
Die Einsatzbereiche reichen von Diabetologie und Kardiologie über Logopädie bis hin zu Psychotherapie und Physiotherapie, was nur einen Ausschnitt der vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten darstellt. Während Gesundheits-Apps auf dem Smartphone eine verbreitete Form der DiGA darstellen, existieren ebenso browserbasierte Lösungen sowie Software für den Einsatz auf Desktop-Computern, was die breite Anwendbarkeit und Vielseitigkeit dieser digitalen Helfer unterstreicht.
DiGA, digitale Gesundheitsanwendungen, können sowohl von Ärzten als auch von Psychotherapeuten verordnet werden. Alternativ ist auch eine Genehmigung durch die Krankenkasse möglich, die zudem detaillierte Informationen zu Bezugsquellen und zum Antragsverfahren bereitstellt.
Damit eine DiGA erstattungsfähig wird, muss sie eine Sicherheitsprüfung und Bewertung der Funktionstauglichkeit erfolgreich durchlaufen und einen positiven Effekt auf die Versorgung nachweisen. Ein offizielles Verzeichnis für DiGA, das vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geführt wird, listet alle erstattungsfähigen digitalen Gesundheitsanwendungen auf und bietet weitere relevante Informationen.
Übertragung therapierelevanter Daten
Patienten können derzeit therapierelevante Daten wie Blutzuckerwerte für Ärzte in einem einfachen Datenauszug erstellen.
In Zukunft erhalten Versicherte die Möglichkeit, Daten aus DiGA in ihre elektronische Patientenakte einzustellen.