Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung bis zum Alter von 22 Jahren haben Anspruch auf ärztlich verordnete Verhütungsmittel.
Darüber hinaus können sie Leistungen für medizinisch oder kriminologisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche in Anspruch nehmen.
Bei finanzieller Bedürftigkeit werden die entstehenden Kosten von der Krankenkasse übernommen und später von den Ländern an die Krankenkasse erstattet.