Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung haben die Möglichkeit, ohne vorherigen Arztbesuch direkt zugelassene Psychotherapeuten aufzusuchen.
Das Angebot umfasst sowohl psychotherapeutisch tätige Ärzte als auch Psychologische Psychotherapeuten.
Zudem sind Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten verfügbar, die speziell Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 21 Jahren behandeln. Dies gilt auch für zukünftige Fachpsychotherapeuten für Kinder und Jugendliche, die gemäß den neuesten Aus- und Weiterbildungsregeln ausgebildet wurden.
Die Einführung der psychotherapeutischen Sprechstunden ermöglicht einen niedrigschwelligen Zugang zur ambulanten Psychotherapie. Die Sprechstunde umfasst Akutbehandlungen und probatorische Sitzungen für diagnostische Klärung und Eignungsprüfung.
Anschließende Psychotherapiesitzungen im geeigneten Verfahren werden bei der Krankenkasse beantragt. Die Anträge werden in Absprache mit den Patienten von den Psychotherapeuten gestellt.
Konsultationen können auch als Videosprechstunde stattfinden, selbst wenn bereits eine Behandlung bei einem Psychotherapeuten läuft.