Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Psychotherapie-Richtlinie geändert, um die Versorgung zu stärken. Dies beinhaltet die Einführung von psychotherapeutischen Sprechstunden als leicht zugänglichen Einstiegspunkt. Die Unterstützung von Gruppentherapien wurde ebenfalls verbessert, und es wurden Vereinfachungen im Antrags- und Gutachterverfahren umgesetzt. Die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen haben die Verpflichtung erhalten, Termine für Erstgespräche und dringend erforderliche Behandlungen zeitnah zu vermitteln.
Zusätzlich wurden die Befugnisse von Psychotherapeuten erweitert, um Leistungen wie psychotherapeutische Reha, Krankentransporte, Krankenhausbehandlungen, Soziotherapie, psychiatrische häusliche Krankenpflege und Ergotherapie zu verordnen. Psychotherapeuten haben nun auch die Möglichkeit, Videosprechstunden anzubieten.
Im Jahr 2019 beschloss der G-BA, die Zulassungsmöglichkeiten für Psychotherapeuten zu erweitern, um so eine bedarfsgerechtere Versorgung zu ermöglichen.