Das Bundesministerium für Gesundheit setzt sich aktiv für eine flächendeckende Versorgung mit Hebammenhilfe und die freie Wahl des Geburtsortes ein. Freiberufliche Hebammen, die Geburtshilfe leisten und bestimmte Qualitätsstandards erfüllen, haben Anspruch auf einen Sicherstellungszuschlag, um ihre finanzielle Belastung durch Versicherungsprämien zu mindern. Die Restriktionen von Kranken- und Pflegekassen gegenüber freiberuflichen Hebammen wurden durch das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz von 2015 begrenzt, was dazu beiträgt, die Nutzung der Haftpflichtversicherung zu reduzieren und langfristige Stabilität zu gewährleisten.
Mit dem Präventionsgesetz von 2015 wurde der Zeitraum, in dem Versicherte von Hebammen im Wochenbett betreut werden können, von acht auf zwölf Wochen verlängert. Diese Maßnahmen sind darauf ausgerichtet, eine flächendeckende Versorgung mit Hebammenhilfe sicherzustellen.
Zudem stellt der GKV-Spitzenverband ein elektronisches Suchverzeichnis auf seiner Website zur Verfügung, um Familien bei der Suche nach freiberuflichen Hebammen zu unterstützen. Durch den Zugriff auf eine umfangreiche Datenbank können Hebammen in der Nähe der Versicherten gefunden werden.