Das Qualitätssicherungsverfahren Rehabilitation der gesetzlichen Krankenkassen (QS-Reha-Verfahren) existiert seit vielen Jahren. Durch das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) wurde der GKV-Spitzenverband beauftragt, einrichtungsbezogene Daten aus dem QS-Reha-Verfahren zu veröffentlichen.
Dadurch können Versicherte unterschiedliche Rehabilitationseinrichtungen vergleichen und ihr Wunsch- und Wahlrecht besser ausüben.
Die Veröffentlichung dient auch der Transparenz für Angehörige, Ärztinnen und Ärzte.
Ziel ist es, einen umfassenden Überblick über die Versorgungsqualität der Einrichtungen zu bieten.
Dies ermöglicht es den Betroffenen, fundierte Entscheidungen zu treffen und die passende Rehabilitationseinrichtung auszuwählen.
Die Veröffentlichung der Daten soll insgesamt zu einer verbesserten Qualitätssicherung in der Rehabilitation beitragen.