Die Option besteht, der Krankenkasse Präferenzen bezüglich einer bestimmten Reha-Einrichtung mitzuteilen. Wenn diese Einrichtung medizinisch geeignet ist und den individuellen Bedürfnissen in Bezug auf Alter, familiäre Situation und persönliche Überzeugungen entspricht, sollte die Krankenkasse diesen Wünschen nachkommen.
Bei der Entscheidung über die Zuweisung zu einer Reha-Einrichtung ziehen Krankenkassen wirtschaftliche Aspekte in Betracht. Eine zugewiesene Einrichtung kann unter Umständen gewechselt werden, was jedoch zur Folge haben kann, dass ein Teil der Kosten von den Versicherten selbst zu tragen ist. Angemessene Mehrkosten fallen dabei nicht zu Lasten der Versicherten.