Die Kassenärztlichen Vereinigungen betreiben Terminservicestellen (TSS), um lange Wartezeiten auf Arzt- oder Psychotherapeutentermine zu vermeiden. Diese sind unter der Telefonnummer 116117 rund um die Uhr erreichbar und bieten auch digitale Angebote an.
Bei Vorliegen einer Überweisung sollen die TSS innerhalb einer Woche einen Facharzttermin vermitteln.
Die Wartezeit auf den Behandlungstermin sollte im Regelfall vier Wochen nicht überschreiten.
Bei Routineuntersuchungen oder Bagatellerkrankungen sollen die TSS einen Behandlungstermin in angemessener Frist vermitteln.
Für Hausärzte, Kinderärzte, Augenärzte, Frauenärzte und Psychotherapeuten bedarf es keiner Überweisung. Bei Bedarf an psychotherapeutischer Behandlung sollen die TSS Termine für Erstgespräche und erforderliche Behandlungen vermitteln.
In Notfällen obliegt es der TSS, eine direkte ärztliche Behandlung auf der notwendigen medizinischen Versorgungsebene zu gewährleisten.
Eine offene Arztpraxis oder Bereitschaftsdienstpraxis sowie Notfallambulanzen in Krankenhäusern können jeweils eine Versorgungsebene für Patienten darstellen. In bestimmten Situationen ist zudem eine telefonische ärztliche Konsultation möglich, für die keine Überweisung erforderlich ist. Bei der Inanspruchnahme psychotherapeutischer Akutbehandlungen darf die Wartezeit maximal zwei Wochen betragen, um eine schnelle Versorgung zu gewährleisten.
Zudem ist es Aufgabe der TSS, Unterstützung bei der Suche nach einem Hausarzt oder einem Kinder- und Jugendmediziner zu bieten, der eine langfristige Versorgung übernehmen kann. Weiterhin sollen sie bei der Suche nach Angeboten für die Versorgung mit telemedizinischen Diensten behilflich sein.