Bei Schließung oder Insolvenzantrag einer Krankenkasse müssen die Mitglieder sofort informiert werden. Innerhalb von sechs Wochen müssen Versicherungspflichtige eine neue Krankenkasse wählen.
Keine Krankenkasse darf einem Mitglied die Aufnahme verweigern, unabhängig von Erkrankungen, Alter oder Einkommen.
Die neue Krankenkasse muss die Leistungen, wie Heil- und Hilfsmittel, die von der alten Krankenkasse gewährt wurden, weiterhin anbieten.