Versicherungspflichtige oder freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung können eine Krankenkasse ihrer Wahl aus den folgenden Optionen auswählen:
- Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK) am Beschäftigungs- oder Wohnort
- Jede Ersatzkasse, auch solche mit Hinweis auf bestimmte Berufsgruppen
- Betriebskrankenkasse (BKK), wenn Beschäftigung in dem entsprechenden Betrieb besteht oder vor dem Rentenbezug bestand und eine BKK existiert
- Betriebs- oder Innungskrankenkasse (IKK) ohne Betriebszugehörigkeit, wenn sie sich durch eine Satzungsregelung "geöffnet" hat; bereits geöffnete Kassen müssen dauerhaft geöffnet bleiben
- Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS)
- Krankenkasse des Ehepartners
- Krankenkasse, bei der vor Beginn der Versicherungspflicht oder -berechtigung eine Mitgliedschaft oder Familienversicherung bestand
Studenten haben zusätzlich die Möglichkeit, die Ortskrankenkassen am Hochschulort zu wählen. Mitglieder der landwirtschaftlichen Krankenkasse haben eine Ausnahme von diesem allgemeinen Kassenwahlrecht.