Neben den gesetzlich festgelegten Leistungen des gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) können Krankenkassen zusätzliche Leistungen anbieten.
Satzungsleistungen sind zusätzliche Leistungen, die eine Krankenkasse über die gesetzlichen Vorgaben hinaus gewähren kann. Jede Krankenkasse kann diese Leistungen individuell in ihrer Satzung festlegen und im Wettbewerb mit anderen Krankenkassen einsetzen.
Beispiele für Satzungsleistungen sind Leistungen bei häuslicher Krankenpflege oder Haushaltshilfe.
Die Inanspruchnahme dieser Leistungen kann je nach persönlichen Bedürfnissen Vorteile bieten.
Selektivverträge erweitern die Regelversorgung und ermöglichen Krankenkassen Vereinbarungen für besondere Versorgungsangebote. Diese Angebote gehen über die Standardversorgung hinaus und setzen auf individuelle Bedürfnisse und Anforderungen ein.
Private Zusatzversicherungen
Gesetzliche Krankenkassen können mit privaten Krankenversicherungsunternehmen zusammenarbeiten.
Sie können Zusatzpolicen vermitteln, die als Ergänzung zu den regulären Leistungen dienen.
Diese Zusatzpolicen können verschiedene Leistungen abdecken, wie zum Beispiel Brillen, Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus, Naturheilverfahren oder eine Auslandsreisekrankenversicherung.