Alle Krankenkassen müssen spezielle Wahltarife anbieten.
Wahltarif für integrierte Versorgung
Integrierte Versorgungsangebote ermöglichen vernetzte Behandlung von Patientinnen und Patienten für eine Vielzahl von Krankheiten.
Neben Ärztinnen und Ärzten verschiedener Fachrichtungen können auch nichtärztliche Leistungserbringer wie Physiotherapeuten eingebunden werden.
Dadurch werden Mehrfachuntersuchungen vermieden und die Behandlung wird individuell verbessert.
Hausarzttarif (hausarztzentrierte Versorgung HzV)
Die meisten Erkrankungen können von der Hausärztin oder dem Hausarzt abschließend behandelt werden. Durch den Hausarzttarif können Versicherte unter Umständen einen finanziellen Vorteil erlangen.
Krankenkassen belohnen die Entscheidung für den Hausarzttarif möglicherweise mit Prämienzahlungen oder Zuzahlungsermäßigungen.
Bei Effizienzgewinnen im Rahmen der HzV (Hausarztzentrierten Versorgung) sind Krankenkassen gesetzlich verpflichtet, Versicherte mit Hausarzttarif an den Einsparungen zu beteiligen.
Durch die konsequente Inanspruchnahme der Hausärztin oder des Hausarztes als erste Anlaufstelle können Doppeluntersuchungen vermieden und Kosten gesenkt werden.
Wahltarif für strukturierte Behandlungsprogramme
Chronisch Kranke profitieren von strukturierten Behandlungsprogrammen. Strukturierte Behandlungsprogramme wie die Disease-Management-Programme (DMP) sind bundesweit verfügbar.
DMP umfassen regelmäßige Kontrolluntersuchungen, hochwertige medizinische Leistungen und Schulungsprogramme. Die Programme sind speziell auf chronische Krankheiten wie Diabetes, koronare Herzkrankheit, Asthma oder Brustkrebs ausgerichtet.
Millionen Versicherte nehmen bereits an DMP teil und profitieren von einer kontinuierlichen und gut abgestimmten Behandlung.
Die Teilnahme an DMP kann dabei helfen, Komplikationen zu vermeiden und die Lebensqualität zu erhalten oder zu verbessern.
Krankengeldtarif für Selbstständige
Bestimmte Mitglieder wie Selbstständige oder befristet Beschäftigte können mit diesem Tarif einen individuellen Krankengeldanspruch sichern.
Der Wahltarif "Krankengeld" ermöglicht entweder einen sofortigen oder einen späteren Leistungsanspruch, je nach Angebot der Krankenkasse.
Für diesen Krankengeldanspruch zahlt das Mitglied eine Prämie, die sich nach dem Start und der Höhe des Krankengeldes berechnet. Es sind jedoch keine Prämienstaffelungen nach Alter, Geschlecht oder Krankheitsrisiko erlaubt.
Zusätzlich zum Wahltarif besteht auch die Möglichkeit, den gesetzlichen Krankengeldanspruch ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit gegen Zahlung des allgemeinen Beitragssatzes zu erhalten.
Hierfür muss kein Wahltarif abgeschlossen werden, sondern lediglich eine Wahlerklärung bei der Krankenkasse abgegeben werden.