Die integrierte Versorgung beinhaltet die Zusammenarbeit und Verzahnung verschiedener Sektoren im Gesundheitssystem, wie ambulante und stationäre Versorgung, Rehabilitation und weitere Leistungsanbieter. Hausärztinnen und -ärzte, Fachärztinnen und -ärzte, Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationskliniken sowie Angehörige anderer Heilberufe arbeiten von Anfang an gemeinsam und auf einer gemeinsamen Datenbasis. Dies ermöglicht eine umfassende Behandlung, bei der die individuellen Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten im Fokus stehen.
Die Krankenkassen sind bei der integrierten Versorgung für mehrere Aufgaben verantwortlich, darunter die Koordination und Organisation der Therapie sowie eine einheitliche Qualitätssicherung. Dafür haben sie sektorenübergreifende und interdisziplinäre vernetzte Strukturen aufgebaut.
Um die Teilnahme an einer integrierten Versorgungsform zu ermöglichen, bieten Krankenkassen ihren Versicherten eigene Wahltarife an. Teilweise gewähren sie auch einen Bonus.
Um die medizinische und pflegerische Versorgung älterer und gebrechlicher Patientinnen und Patienten zu verbessern, sind auch die Pflegekassen in die integrierte Versorgung eingebunden. Sie haben die Möglichkeit, entsprechende Verträge zur integrierten Versorgung abzuschließen oder diesen beizutreten.