Selbstständige Künstler und Publizisten sind nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung pflichtversichert. Diese Regelung behandelt sie wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Sie zahlen die Hälfte der Beiträge an die Künstlersozialkasse (KSK). Die andere Hälfte wird durch einen Zuschuss des Bundes und die Künstlersozialabgabe finanziert.
Die Beitragshöhe richtet sich nach dem Arbeitseinkommen.
Das versicherte Mindesteinkommen beträgt 3.900 Euro jährlich. Es gibt Ausnahmen für Personen mit schwankendem Einkommen und Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger.