Die beitragsfreie Familienversicherung von Kindern endet grundsätzlich mit der Vollendung des 18. Lebensjahres, bei nicht erwerbstätigen Kindern mit der Vollendung des 23. Lebensjahres.
Wenn das Kind sich jedoch in Schul- oder Berufsausbildung befindet oder einen Freiwilligendienst (wie den Bundesfreiwilligendienst, das freiwillige soziale Jahr oder das freiwillige ökologische Jahr) absolviert, endet die Familienversicherung erst mit Vollendung des 25. Lebensjahres.
Sollte die Schul- oder Berufsausbildung durch einen Freiwilligendienst oder den freiwilligen Wehrdienst des Kindes unterbrochen oder verzögert werden, kann die Versicherung über das 25. Lebensjahr hinaus für maximal zwölf Monate fortgesetzt werden.
Es gibt jedoch keine Altersgrenze für die Versicherung von Kindern, wenn sie aufgrund körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderungen nicht in der Lage sind, sich selbst zu unterhalten.
Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Behinderung bereits zu einem Zeitpunkt vorlag, als noch eine Familienversicherung bestand.
Studierende sind nach dem Ende der Familienversicherung bis zum 30. Lebensjahr versicherungspflichtig.
Der Beitrag für Studierende beträgt derzeit 82,99 Euro zur Krankenversicherung, plus den kassenindividuellen Zusatzbeitrag.
Fachschülerinnen und Fachschüler können nach dem Ende der Familienversicherung der GKV als freiwillige Mitglieder beitreten. Der Beitrag für Fachschülerinnen und Fachschüler beträgt den gleichen Betrag wie für Studierende.