In der gesetzlichen Krankenversicherung können Kinder bis zum Alter von 18 Jahren ohne eigene Beitragszahlung über die Familienversicherung ihrer Eltern mitversichert sein. Diese Regelung erweitert sich für Kinder, die sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden, oder ein freiwilliges soziales beziehungsweise ökologisches Jahr absolvieren, bis zum 25. Lebensjahr.
Zudem besteht für Kinder, die keinen Ausbildungsplatz finden oder sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befinden, ebenfalls die Möglichkeit der beitragsfreien Familienversicherung.
Für behinderte Kinder, die nicht in der Lage sind, sich selbst zu unterhalten, gibt es keine Altersgrenze für die kostenlose Familienversicherung, solange die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist.
Voraussetzung für die Familienversicherung ist, dass das Kind in dem Haushalt eines versicherten Elternteils lebt oder dieser für den Unterhalt sorgt und dass das Kind kein oder nur ein geringfügiges eigenes Einkommen hat.