Folgende Personengruppen werden von der Versicherungspflicht in der GKV erfasst:
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem monatlichen Arbeitsentgelt über 520 Euro, aber unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze.
- Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld oder Unterhaltsgeld nach dem SGB III, sowie unter bestimmten Voraussetzungen Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld.
- Auszubildende und Studierende, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, sowie Praktikantinnen und Praktikanten, die eine in Studien- oder Prüfungsordnungen vorgeschriebene berufspraktische Tätigkeit ohne Arbeitsentgelt verrichten.
- Rentnerinnen und Rentner, sofern sie bestimmte Vorversicherungszeiten erfüllen.
- Bezieherinnen und Bezieher einer Waisenrente oder einer entsprechenden Hinterbliebenenleistung einer berufsständischen Versorgungseinrichtung.
- Land- und forstwirtschaftliche Unternehmerinnen und Unternehmer sowie ihre mitarbeitenden Familienangehörigen und Altenteiler in der Landwirtschaft.
- Menschen mit Behinderungen, die in Werkstätten oder Wohnheimen betreut werden.
- Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten.
- Personen ohne anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall, die zuvor gesetzlich krankenversichert waren oder der GKV zuzuordnen sind.