In der GKV gibt es drei Möglichkeiten der Versicherung:
1. Pflichtmitgliedschaft:
Pflichtmitglieder in der GKV sind insbesondere alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Bruttoeinkommen unter der (im Jahr 2023: 66.600 Euro) und über der Geringfügigkeitsgrenze (520 Euro monatlich) liegt.
Der Kreis der Versicherungspflichtigen wurde auch erweitert, um Personen mit besonderem Schutzbedarf einzuschließen.
2. Freiwillige Mitgliedschaft:
Eine freiwillige Mitgliedschaft ist grundsätzlich möglich, wenn man zuvor pflichtversichert war oder bestimmte Voraussetzungen bei erstmaliger Beschäftigung im Inland erfüllt.
3. Familienversicherung:
Kinder, Ehegatten und eingetragene Lebenspartner von Mitgliedern sind beitragsfrei familienversichert, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben und das Gesamteinkommen eine bestimmte Grenze nicht übersteigt.