Die Beiträge zur Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung sind unter bestimmten Umständen steuerlich absetzbar. Dies gilt insbesondere, wenn die Versicherung für vermietete Objekte abgeschlossen wurde. In diesem Fall können die Versicherungsbeiträge als Werbungskosten im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.
Für Eigentümer, die ihre Immobilie selbst bewohnen, ist eine steuerliche Absetzbarkeit der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung hingegen nicht möglich. Hier zählen die Beiträge zu den nicht abzugsfähigen privaten Lebenshaltungskosten.
Es ist daher für Vermieter empfehlenswert, die Versicherungsbeiträge genau zu dokumentieren und im Rahmen der jährlichen Steuererklärung als Werbungskosten anzugeben. Dadurch kann die steuerliche Belastung gesenkt werden, was einen finanziellen Vorteil darstellt.
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung bietet für Vermieter neben dem wichtigen Versicherungsschutz auch steuerliche Vorteile, die es zu nutzen gilt.