Die Kündigung oder der Wechsel einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung richtet sich nach der Versicherungsdauer sowie den Kündigungsmodalitäten des Vertrags.
-
Ordentliche Kündigung: Die meisten Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherungen haben eine Laufzeit von einem Jahr und verlängern sich automatisch, wenn nicht fristgerecht gekündigt wird. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres. Eine Kündigung sollte immer schriftlich erfolgen, vorzugsweise per Einschreiben.
-
Außerordentliche Kündigung bei Prämienerhöhung: Sollte die Versicherungsgesellschaft die Prämien erhöhen, haben Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht. In diesem Fall kann die Kündigung meist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Erhöhung erfolgen.
-
Kündigung im Schadensfall: Nach einem Schadensfall besteht sowohl für den Versicherungsnehmer als auch für die Versicherungsgesellschaft das Recht, das Versicherungsverhältnis außerordentlich zu kündigen. Hierbei ist meist eine Frist von einem Monat nach Schadensregulierung einzuhalten.
Vor der Kündigung der bestehenden Versicherung ist es empfehlenswert, eine neue Versicherungspolice abzuschließen, um einen lückenlosen Schutz zu gewährleisten. Ein Vergleich verschiedener Angebote hilft dabei, eine geeignete und kosteneffiziente Option zu finden.
Nachdem die neue Versicherung abgeschlossen und der Beginn des Versicherungsschutzes bestätigt wurde, kann die alte Versicherung gekündigt werden. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass keine Überschneidungen oder Lücken im Versicherungsschutz entstehen.