Die Kosten für eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung werden üblicherweise vom Eigentümer des Gebäudes oder Grundstücks übernommen. Dies umfasst private Hausbesitzer ebenso wie Eigentümer von Mehrfamilienhäusern oder gewerblichen Immobilien. Die Versicherung schützt den Eigentümer vor finanziellen Ansprüchen, die aus Personen- oder Sachschäden resultieren, die auf seinem Grundstück entstanden sind.
In bestimmten Situationen, wie bei vermieteten Objekten, können die Kosten für die Versicherung auch auf die Mieter umgelegt werden. Dies erfolgt dann über eine Vereinbarung im Mietvertrag. Für eine gültige Übertragung der Kosten auf die Mieter ist es notwendig, dass diese Regelung klar im Mietvertrag definiert und von beiden Parteien akzeptiert wird.
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