In der E-Bike und Fahrradversicherung der hepster Versicherung muss das versicherte Fahrrad / E-Bike beim Abstellen außerhalb von Gebäuden mittels eines verkehrsüblichen Schlosses an einen festen Gegenstand festgemacht oder mindestens in gleichwertiger Weise gesichert werden (z. B. Befestigung an einem Fahrradträger mit abschließbarem Rahmenhalter oder Aufbewahrung in einem verschlossenen Innen- oder Kofferraum eines Kraftfahrzeuges). Für den Nachweis über die Nutzung eines verkehrsüblichen Schlosses, muss der Kaufbeleg oder die Rechnung des Schlosses aufbewahrt werden. Im Schadenfall werden die Angaben für die vollständige Bearbeitung benötigt. Beim Abstellen innerhalb von Gebäuden muss das versicherte Fahrrad/E-Bike in einem geschlossenen und abgesperrten Bereich verwahrt werden.