In der Anhängerversicherung der hepster Versicherung beginnt der Versicherungsschutz zu dem im Versicherungszertifikat angegebenen Zeitpunkt, wenn Du den ersten oder einmaligen Beitrag unverzüglich nach Fälligkeit im Sinne von Ziffer 10.2 zahlst.
Dauer und Ende des Vertrages
Der Vertrag ist für die im Versicherungszertifikat angegebene Zeit abgeschlossen.
Feste Vertragslaufzeit
Für den Fall, dass eine feste Laufzeit vereinbart wurde, endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt, sofern er nicht innerhalb der Laufzeit verlängert wurde.
Unbestimmte Vertragslaufzeit - Monats- und Jahresabo
Für den Fall, dass keine feste Laufzeit vereinbart wurde, kann der Vertrag von der versicherten Person mit einer Frist von drei Werktagen und vom Versicherer, mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Versicherungsperiode gekündigt werden. Beim Monatsabo beträgt die Versicherungsperiode einen Monat, beim Jahresabo beträgt die Versicherungsperiode ein Jahr. Bitte beachte, dass eine Kündigung erst nach Ablauf der vertraglichen Mindestlaufzeit möglich ist. Bei monatlicher Zahlweise beträgt die vertragliche Mindestlaufzeit drei Monate.
Kündigung nach Versicherungsfall
Den Vertrag können Du oder der Versicherer durch Kündigung beenden, wenn der Versicherer eine Leistung erbracht hat oder Du gegen diesen Klage auf eine Leistung erhoben hast.
Die Kündigung muss Dir oder dem Versicherer spätestens einen Monat nach Leistung oder - im Falle eines Rechtsstreits - nach Klagerücknahme, Anerkenntnis, Vergleich oder Rechtskraft des Urteils in Schriftform zugegangen sein. Kündigst Du, wird Deine Kündigung sofort nach ihrem Zugang bei
hepster wirksam. Du kannst jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende des laufenden Versicherungszeitraums, wirksam wird. Eine Kündigung durch hepster wird einen Monat nach ihrem Zugang bei Dir wirksam.