In der E-Bike und Fahrradversicherung der hepster Versicherung wird weiterhin für das Abhandenkommen des versicherten Fahrrad- oder E-Bike-Anhängers durch die folgenden Gefahren Schutz gewährt, sofern die jeweilige Gefahr im Versicherungszertifikat als versichert ausgewiesen ist:
-
- Diebstahl und Einbruchsdiebstahl
Lose mit genannten Gegenständen verbundene und regelmäßig deren Gebrauch dienende Sachen werden nur ersetzt, wenn sie zusammen mit den genannten Gegenständen entwendet worden sind. - Raub und Plünderung
Raub und Plünderung sind in folgenden Fällen gegeben:
- Anwendung von Gewalt: Der Räuber wendet gegen die versicherte Person Gewalt an, um deren Widerstand gegen die Wegnahme versicherter Sachen auszuschalten. Gewalt liegt nicht vor, wenn versicherte Sachen ohne Überwindung eines bewussten Widerstandes entwendet werden (einfacher Diebstahl / Trickdiebstahl).
- Androhung einer Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben: Die versicherte Person gibt Sachen heraus oder lässt sie sich wegnehmen, weil der Räuber eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben androht.
- Wegnahme nach Verlust der Widerstandskraft: Der versicherten Person wird der versicherte Fahrrad- / E Bike-Anhänger weggenommen, weil seine Widerstandskraft ausgeschaltet war. Der Verlust der Widerstandskraft muss seine Ursache in einer Beeinträchtigung des körperlichen Zustands der versicherten Person haben. Diese Beeinträchtigung muss unmittelbar vor der Wegnahme bestanden haben und durch einen Unfall oder eine sonstige nicht verschuldete Ursache, wie z. B. eine Ohnmacht oder ein Herzinfarkt entstanden sein. Plünderung ist das gewaltsame, widerrechtliche Aneignen von Sachen, verbunden mit einer möglichen sinnlosen Zerstörung und Beschädigung.
- Diebstahl und Einbruchsdiebstahl