In der Anhängerversicherung der hepster Versicherung ist die Versicherungssumme der unsubventionierte Kaufpreis (inkl. MwSt.) des im Versicherungszertifikat eingetragenen Fahrrad- oder E-Bike-Anhängers inkl. des mitgeführten Zubehörs und Gepäcks. Stellt der Versicherer bei der Beleg- bzw. Anhängerprüfung, z. B. im Falle eines Schadens fest, dass die Versicherungssumme den unsubventionierten Kaufpreis übersteigt (Überversicherung), kannst Du verlangen, dass die Prämien rückwirkend ab Vertragsbeginn entsprechend angepasst werden. Hierfür wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 Euro erhoben.
Ist die Versicherungssumme erheblich niedriger als der unsubventionierte Kaufpreis (Unterversicherung), ist der Versicherer nur verpflichtet, die Leistung nach dem Verhältnis der Versicherungssumme zu diesem Wert zu erbringen. Wird nach der Prüfung festgestellt, dass der Fahrrad- oder E-Bike Anhänger nicht über die hepster Fahrrad- / E-Bike-Anhänger-Versicherung versicherbar ist, wird der Vertrag rückwirkend aufgehoben. Bis dahin gezahlte Prämien werden rückerstattet.
Entschädigung
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall insgesamt auf den Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte im neuwertigen Zustand (Neuwert) maximal auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt.
Im Einzelnen werden vom Versicherer folgende Kosten erstattet:
- Bei Beschädigung, die für die Wiederherstellung der Verkehrs- und Funktionstüchtigkeit notwendigen Reparaturkosten, höchstens jedoch die vereinbarte Versicherungssumme. Wird durch den Schaden die Gebrauchsfähigkeit einer Sache nicht beeinträchtigt, so besteht kein Entschädigungsanspruch. Restwerte werden angerechnet. Reparaturkosten werden nur erstattet, sofern deren tatsächliche Durchführung durch Vorlage einer entsprechenden Rechnung nachgewiesen wird.
- Bei Diebstahl und Zerstörung der Neuwert; maximal jedoch die vereinbarte Versicherungssumme.
Für Zubehörteile inkl. Gepäck Höchstentschädigungsgrenze von 100,00 Euro je Ereignis.
Selbstbeteiligung
Sofern im Versicherungszertifikat ein Selbstbehalt ausgewiesen ist,
hat die versicherte Person den im Versicherungszertifikat ausgewiesenen Selbstbehalt zu tragen.