In der E-Bike und Fahrradversicherung der hepster Versicherung für Anhänger gelten folgende Pflichten
Vor Eintritt des Versicherungsfalls
- Der versicherte Fahrrad- / E-Bike-Anhänger muss beim Abstellen außerhalb von Gebäuden mittels eines verkehrsüblichen Schlosses oder mindestens in gleichwertiger Weise gesichert werden (z. B. durch Befestigung an einem Fahrradträger mit abschließbarem Rahmenhalter oder Verwahren in einem verschlossenen Innen- oder Kofferraum eines Kraftfahrzeuges) gesichert werden. Für den Nachweis über die Nutzung eines verkehrsüblichen Schlosses, bewahre bitte den Kaufbeleg oder die Rechnung des Schlosses auf. Im Schadenfall werden die Angaben für die vollständige Bearbeitung benötigt. Beim Abstellen innerhalb von Gebäuden muss der versicherte Fahrrad- / E Bike-Anhänger in einem geschlossenen und abgesperrten Bereich verwahrt werden.
- Der Versicherte hat Händlerbelege aus denen der Hersteller, die Marke und die Rahmennummer des versicherten Fahrrad- / E-Bike-Anhängers hervorgehen, zu beschaffen und aufzubewahren.
Nach Eintritt des Versicherungsfalls
- Der Versicherte hat sich zu bemühen, jeden Schaden so gering wie möglich zu halten und bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls der MOINsure GmbH unter dem Webportal https://hepster.com/schaden oder über seinen persönlichen Kundenbereich unter https://hepster.com/konto/login den Schadeneintritt, nachdem er von ihm Kenntnis erlangt hat, spätestens vierzehn (14) Tage nach Bekanntwerden – ggf. auch mündlich oder telefonisch – anzuzeigen und soweit möglich dem Versicherer unverzüglich jede Auskunft – auf Verlangen in Schriftform – zu erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder des Umfangs der Leistungspflicht des Versicherers erforderlich ist sowie jede Untersuchung über Ursache und Höhe des Schadens und über den Umfang der Entschädigungspflicht zu gestatten.
- Zum Nachweis der Schadenhöhe hat die versicherte Person Originalbelege gewerblicher Händler, aus denen der Hersteller, die Marke und die Rahmennummer des versicherten Fahrrad- oder und E-Bike-Anhängers hervorgehen, vorzulegen. Privatrechnungen werden nicht akzeptiert.
- Bei Reparaturkosten, die voraussichtlich 500,00 Euro übersteigen, hat der Versicherte vor der Reparaturausführung einen Kostenvoranschlag zur Genehmigung vorzulegen. Für Elektronikschäden ist ergänzend ein Nachweis zur Schadenursache zu erbringen.
- Der Versicherte hat Schäden infolge strafbarer Handlungen (z.B. mutwillige Beschädigung, Diebstahl oder Unfallflucht) innerhalb von 24 Stunden nach Feststellung des Ereignisses bei der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen. Sofern in Zusammenhang mit einem Schaden eine polizeiliche Aufnahme erfolgt ist, ist der Versicherer darüber zu informieren. Wenn keine polizeiliche Aufnahme erfolgt ist, aber weitere Personen beteiligt sind, sind diese dem Versicherer zu benennen. Eine Kopie der polizeilichen Meldung ist innerhalb von 14 Tagen an den Versicherer oder den Beauftragten zu übersenden.