In der E-Bike und Fahrradversicherung der hepster Versicherung ist die Versicherungssumme der unsubventionierte Kaufpreis (inkl. MwSt.) des im Versicherungszertifikat eingetragenen Fahrrades
oder E-Bikes. Der Versicherungsschutz besteht weltweit.
Es besteht Versicherungsschutz nur für die im Versicherungszertifikat aufgeführten Gefahren. Im Einzelnen können folgende Gefahren versichert werden:
Bei einem Fahrrad, das zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht älter als 12 Monate (ab Neukaufdatum mit Nachweis) ist, besteht sofortiger Versicherungsschutz. Ist das Fahrrad älter als 12 Monate (ab Neukaufdatum mit Nachweis), gilt eine Wartezeit von 6 Wochen, d. h. der Versicherungsschutz beginnt in solchen Fällen nach Ablauf von 6 Wochen, gerechnet von dem im Versicherungszertifikat angegebenen Versicherungsbeginn.
Bei einem E-Bike, das zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht älter als 3 Jahre (ab Neukaufdatum mit Nachweis) ist, besteht sofortiger Versicherungsschutz. Ist das E-Bike älter als 3 Jahre (ab Neukaufdatum mit Nachweis), gilt eine Wartezeit von 6 Wochen, d. h. der Versicherungsschutz beginnt in solchen Fällen nach Ablauf von 6 Wochen, gerechnet von dem im Versicherungszertifikat angegebenen Versicherungsbeginn.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall insgesamt auf den Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte im neuwertigen Zustand (Neuwert) maximal auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt.
Im Einzelnen werden vom Versicherer folgende Kosten erstattet:
a) Bei Beschädigung
b) Bei Diebstahl und Zerstörung