In der E-Bike und Fahrradversicherung der hepster Versicherung ist versichert der im Versicherungszertifikat aufgeführte nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtige Fahrrad- bzw. E-Bike Anhänger sowie die für dessen Funktion dienenden Teile - einschließlich des Akkus, des zur Diebstahlsicherung mitgeführten eigenständigen Schlosses und der mitgeführten elektronischen Diebstahlsicherungen und Zubehör, es sei denn, dies ist gemäß Ziffer 3.2 a) ausgeschlossen. Die Entschädigungsleistung für Zubehör inkl. Gepäck ist auf 100,00 Euro pro Versicherungsfall begrenzt.
Der Versicherungsschutz besteht weltweit.
Ort der Leistungserbringung
Die Leistungen aus diesem Versicherungsvertrag werden in Deutschland erbracht.
- Fahrrad- oder E-Bike-Anhänger, für die eine Zulassungs- oder Versicherungspflicht besteht;
- Eigenbauten;
- Nachträglich angebaute optische und/oder elektronische Zubehörteile, wie Navigationssysteme, Action-Cams etc.;
- Gewerblich genutzte Anhänger.
VERSICHERTE GEFAHREN UND SCHÄDEN
Versicherungsschutz besteht nur für die im Versicherungszertifikat aufgeführten Gefahren. Im Einzelnen können folgende Gefahren versichert werden:
- Beschädigung oder Zerstörung
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch nachfolgend beschriebene Gefahren beschädigt oder zerstört werden oder infolgedessen abhandenkommen. - Fahrradunfall
Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf den Fahrrad- oder E-Bike-Anhänger einwirkendes Ereignis.
Versicherungsschutz besteht auch für Fahrrad- und E-Bike Anhänger, die mit einem Kraftfahrzeug, Wasserfahrzeug oder öffentlichen Verkehrsmittel befördert werden und durch einen Unfall des Transportmittels zerstört oder beschädigt werden oder infolgedessen abhandenkommen. - Fall- oder Sturzschäden
Versichert ist das Umfallen des Fahrrad- oder E-Bike-Anhängers sowie der Sturz mit dem Fahrrad- oder E-Bike-Anhänger – auch ohne äußere Einwirkung. - Vandalismus (liegt vor, wenn ein Täter versicherte Sachen vorsätzlich beschädigt oder zerstört, Sachbeschädigung).
- Brand und Explosion
- Sturm, Hagel, Überschwemmung, Lawinen, Erdrutsch
- Bedienungsfehler und unsachgemäße Handhabung
- Material, Produktions- und Konstruktionsfehler (Versicherungsschutz gilt nach Ablauf der zweijährigen Verjährungsfrist für die Ansprüche aus Sachmängelhaftung.)
- Verschleiß
- Anhängerdiebstahl