Der Versicherer organisiert die Weiterfahrt zu Deinem ständigen Wohnsitz im Inland oder zu Deinem Zielort. Selbstverständlich gilt dies auch für die Rückfahrt vom Zielort zu Deinem
Wohnsitz sowie die Abholung des wieder fahrbereiten Fahrrades vom Schadenort. Der Versicherer übernimmt hierbei entstehende Kosten bis zur Höhe von 500 € für die
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- Fahrt vom Schadenort zum Wohnsitz oder für die Fahrt vom Schadenort zum Zielort,
- die Rückfahrt vom Zielort zum Wohnsitz,
- die Fahrt zum Schadenort für eine Person, wenn das wieder fahrbereite Fahrrad dort abgeholt werden soll.