Im Schutzbrief der E-Bike und Fahrradversicherung der hepster Versicherung gilt, kann das Fahrrad an der Schadenstelle oder dem Leistungsort nicht wieder fahrbereit gemacht werden, sorgt der Versicherer für das Abschleppen des Fahrrades einschließlich Gepäck bis zur nächsten geeigneten Fahrrad-Werkstatt und übernimmt die hierdurch entstehenden Kosten in unbegrenzter Höhe. Liegt der Wohnort näher als die nächste geeignete Fahrrad-Werkstatt, erfolgt das Abschleppen bis zum Wohnsitz. Ist ein von der versicherten Person gewünschter Zielort nähergelegen oder in gleicher Entfernung erreichbar, so kann der Abtransport nach einvernehmlicher Abstimmung mit der versicherten Person anstelle des Abschleppens zur Fahrrad-Werkstatt bzw. zum Wohnsitz auch dorthin erfolgen. Für nicht vom Versicherer organisiertes Abschleppen erstattet dieser die Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 150 €. Zusätzlich übernimmt der Versicherer die Kosten für den separaten Transport von Gepäck und Ladung bis zu 200 €, wenn ein Transport zusammen mit dem Fahrrad nicht möglich ist.