Im Schutzbrief der E-Bike und Fahrradversicherung möchte hepster, dass Du in einem Notfall schnelle Hilfe erhältst. Daher ist Voraussetzung für den versicherten Anspruch auf die Leistungen nach 3., dass die Organisation der Hilfeleistung durch ROLAND erfolgt (Obliegenheit).
Du erreichst diese über die Telefonnummer 0800 6648-211
oder aus dem Ausland: Landesvorwahl von Deutschland 0049 381 203 888 09.
Die Mitarbeiter sind „rund um die Uhr“ erreichbar. Hepster unterstützt Dich auch bei technischen Problemen mit Deinem Fahrrad durch Information über die nächstgelegene Fahrrad Werkstatt.
Rufst Du im Schadenfall vorsätzlich nicht das Notfall-Telefon an, ist hepster von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit ist hepster berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere Deines Verschuldens entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit hast Du zu beweisen. Außer im Fall einer arglistigen Obliegenheitsverletzung ist hepster jedoch zur Leistung verpflichtet, soweit Du nachweist, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht ursächlich ist.