Im Schutzbrief der E-Bike und Fahrradversicherung der hepster Versicherung musst Du nach dem Eintritt eines Schadenfalles
- den Schaden hepster unverzüglich anzeigen – die Notrufzentrale steht „rund um die Uhr“ für Dich bereit unter der Telefonnummer 0800 6648-211 oder Landesvorwahl für Deutschland und 0049 381 203 888 09, oder nutze unseren Schadenlink für die schnelle Selbsthilfe:
http://buchung.hepster.com/pannenhilfe-online - sich mit hepster darüber abstimmen, ob und welche Leistungen hepster erbringt,
- den Schaden so gering wie möglich halten und die Weisungen von hepster beachten,
- jede zumutbare Untersuchung hepster über Ursache und Höhe des Schadens und über den Umfang seiner Entschädigungspflicht gestatten sowie Originalbelege zum Nachweis der Schadenhöhe vorlegen und gegebenenfalls die behandelnden Ärzte von ihrer Schweigepflicht entbinden,
- hepster bei der Geltendmachung der aufgrund seiner Leistungen auf hepster übergegangenen Ansprüche gegenüber Dritten unterstützen und hepster die hierfür benötigten Unterlagen aushändigen.
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gilt:
Wird eine dieser Obliegenheiten vorsätzlich verletzt, verlierst Du den Versicherungsschutz.
Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit ist hepster berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere Deines Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Weist Du nach, dass Du die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt hast, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn Du nachweist, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der obliegenden Leistung ursächlich war. Das gilt nicht, wenn Du die Obliegenheit arglistig verletzt hast. Bei vorsätzlicher Verletzung behältst Du in diesen Fällen den Versicherungsschutz insoweit nur, wenn die Verletzung nicht geeignet war, hepster`s Interessen ernsthaft zu beeinträchtigen, oder wenn Dich kein erhebliches Verschulden trifft.
Geldbeträge, die hepster für Sich verauslagt oder Dir nur als Darlehen gegeben hat, musst Du unverzüglich nach deren Erstattung durch Dritte, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach Auszahlung an hepster zurückzahlen.
SONSTIGE VERTRAGSBESTIMMUNGEN
Beginn des Versicherungsschutzes
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungszertifikat angegebenen Zeitpunkt, wenn Du den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig im Sinne von 10. zahlst.