Im Schutzbrief der E-Bike und Fahrradversicherung der Hepster Versicherung liegt ein Versicherungsfall vor, wenn
a) Die Voraussetzungen für die Erhebung des Anspruchs auf Beistandsleistungen gemäß 3. gegeben sind und
b) der Anspruch auf Beistandsleistungen durch eine versicherte Person beim Notfall-Telefon tatsächlich geltend gemacht wird.
Versicherte Person bist Du und wenn Du den Partnertarif gewählt hast, auch Dein ehelicher oder nichtehelicher Lebenspartner, und Deine minderjährigen Kinder. Lebenspartner und Kinder müssen mit Dir in häuslicher Gemeinschaft leben sowie berechtigte Fahrer und gegebenenfalls Mitfahrer eines
Fahrrads, das Dir oder Deinem Lebenspartner gehört. Mitfahrer sind nur mitversichert, wenn das Fahrrad von seiner Bestimmung her für die Mitnahme weiterer Personen konstruiert ist (zum Beispiel Tandem).
Versichertes Fahrrad ist jedes Fahrrad, das im Eigentum einer der versicherten Personen steht, sofern es weder gewerblich genutzt, noch versicherungs- oder zulassungspflichtig ist.