Im Schutzbrief der E-Bike und Fahrradversicherung der Hepster Versicherung beginnt der Versicherungsschutz zu dem im Versicherungszertifikat angegebenen Zeitpunkt, wenn der Erstbeitrag unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungszertifikats bezahlt worden ist. Für den Fall, dass Du den ersten oder einmaligen Beitrag aus von Deinen zu vertretenden Gründen nicht unverzüglich, sondern zu einem späteren Zeitpunkt zahlst, beginnt der Versicherungsschutz erst zu diesem Zeitpunkt. Für die Wahrnehmung Deiner rechtlichen Interessen besteht in einigen Fällen eine Wartezeit von drei Monaten ab Versicherungsbeginn.