Da sich in der E-Bike und Fahrradversicherung die hepster Versicherung auf das versicherte Fahrrad oder E-Bike bezieht, bleibt der Versicherungsschutz innerhalb der Laufzeit des Vertrages auch bei Weitergabe oder Verkauf bestehen, solange der Erwerber die Rechte und Pflichten der hepster Bike- / E-Bike Versicherung anerkennt und die MOINsure GmbH in Textform über den Wechsel der versicherten Person informiert wird. Der Veräußerer und der Erwerber haften für die Prämie, die auf die zur Zeit des Eintrittes des Erwerbers laufende Versicherungsperiode entfällt, als Gesamtschuldner. Der Erwerber ist innerhalb eines Monats nach dem Erwerb des versicherten Fahrrades oder E-Bike berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Danach erlischt das Kündigungsrecht.