Wird das versicherte Fahrrad oder E-Bike in der E-Bike und Fahrradversicherung der hepster Versicherung während der Dauer der gesetzlichen Gewährleistungsfrist gegen ein neues Fahrrad oder E-Bike gleicher Art und Güte getauscht, geht die hepster Bike- / E-Bike-Versicherung auf das neue Fahrrad oder E-Bike über. Zur Inanspruchnahme einer Leistung hat die versicherte Person die entsprechenden Nachweise (Lieferschein, Austauschbeleg etc.) vorzulegen.