Sollte in der E-Bike und Fahrradversicherung der hepster Versicherung, die versicherte Person im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung den Kaufvertrag für das versicherte Fahrrad oder E-Bike rückgängig machen, kann die hepster Bike- / E-Bike-Versicherung gegen Erstattung der anteiligen, nicht genutzten Prämie gekündigt werden (maßgebend ist der Posteingang bei der MOINsure GmbH oder dem Beauftragten). Alternativ hat die versicherte Person die Möglichkeit, in Abstimmung mit der MOINsure GmbH noch nicht genutzte Versicherungszeit auf einen neuen Versicherungsvertrag anrechnen zu lassen.