In der E-Bike und Fahrradversicherung der hepster Versicherung ist die Entschädigung je Versicherungsfall insgesamt auf den Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte im neuwertigen Zustand (Neuwert) maximal auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt.
Im Einzelnen werden vom Versicherer folgende Kosten erstattet:
a) Bei Beschädigung, die für die Wiederherstellung der Verkehrs- und Funktionstüchtigkeit notwendigen Reparaturkosten, höchstens jedoch die vereinbarte Versicherungssumme. Bei Elektronik- und Feuchtigkeitsschäden werden in Abhängigkeit vom Alter des E-Bikes (ab Erstkauf) folgende Kosten
erstattet:
- bis zu einem Alter von 3 Jahren 100 % der Reparaturkosten;
- bis zu einem Alter von 6 Jahren 50 % der Reparaturkosten;
- ab einem Alter über 6 Jahre 25 % der Reparaturkosten.
Wird durch den Schaden die Gebrauchsfähigkeit einer Sache nicht beeinträchtigt, so besteht kein Entschädigungsanspruch. Restwerte werden angerechnet.
Reparaturkosten werden nur erstattet, sofern deren tatsächliche Durchführung durch Vorlage einer entsprechenden Rechnung nachgewiesen wird.
b) Bei Diebstahl und Zerstörung der Neuwert; maximal jedoch die vereinbarte Versicherungssumme.
Für Zubehörteile inkl. Gepäck nach Ziffer 1 gilt eine Höchstentschädigungsgrenze von 350,00 Euro je Ereignis. Die jährliche Entschädigung ist auf 1.000,00 Euro begrenzt.