In der E-Bike und Fahrradversicherung der hepster Versicherung ist die Versicherungssumme der unsubventionierte Kaufpreis (inkl. MwSt.) des im Versicherungszertifikat eingetragenen Fahrrades
oder E-Bikes. Stellt der Versicherer bei der Beleg- bzw. Fahrradprüfung, z. B. im Falle eines Schadens fest, dass die Versicherungssumme den unsubventionierten Kaufpreis übersteigt (Überversicherung), kannst Du verlangen, dass die Prämien rückwirkend ab Vertragsbeginn entsprechend angepasst werden. Hierfür wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 Euro erhoben. Ist die Versicherungssumme erheblich niedriger als der unsubventionierte Kaufpreis (Unterversicherung), ist der Versicherer nur verpflichtet, die Leistung nach dem Verhältnis der Versicherungssumme zu diesem Wert zu erbringen. Wird nach der Prüfung festgestellt, dass das Fahrrad oder E-Bike nicht über die hepster Bike- / E-Bike Versicherung versicherbar ist, wird der Vertrag rückwirkend aufgehoben. Bis dahin gezahlte Prämien werden rückerstattet.