In der E-Bike und Fahrradversicherung der hepster Versicherung besteht Versicherungsschutz nur für die im Versicherungszertifikat aufgeführten Gefahren. Im Einzelnen können folgende Gefahren versichert werden:
Beschädigung oder Zerstörung
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch nachfolgend beschriebene Gefahren beschädigt oder zerstört werden oder infolgedessen abhandenkommen.
a) Fahrradunfall
Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrrad oder E-Bike einwirkendes Ereignis. Versicherungsschutz besteht auch für Fahrräder und E-Bikes, die mit einem Kraftfahrzeug, Wasserfahrzeug oder öffentlichen Verkehrsmittel befördert werden und durch einen Unfall des Transportmittels zerstört oder beschädigt werden oder infolgedessen abhandenkommen.
b) Fall- oder Sturzschäden
Versichert ist das Umfallen des Fahrrads oder E-Bikes sowie der Sturz mit dem Fahrrad oder E-Bike – auch ohne äußere Einwirkung.
c) Vandalismus
Vandalismus liegt vor, wenn ein Täter versicherte Sachen vorsätzlich beschädigt oder zerstört (Sachbeschädigung).
d) Brand und Explosion
e) Sturm, Hagel, Überschwemmung, Lawinen, Erdrutsch
f) Bedienungsfehler und unsachgemäße Handhabung
g) Material, Produktions- und Konstruktionsfehler Versicherungsschutz gilt nach Ablauf der zweijährigen Verjährungsfrist für die Ansprüche aus Sachmängelhaftung.
h) Elektronikschäden
Elektronikschäden sind Beschädigungen an Akku, Motor und Steuerungsgeräten durch Kurzschluss, Induktion und Überspannung.
i) Feuchtigkeitsschäden
Versicherungsschutz besteht für Feuchtigkeitsschäden an Akku, Motor und Steuerungsgeräten.
j) Verschleiß
Verschleiß ist die betriebsbedingte Abnutzung der technischen Teile am versicherten Fahrrad, die der Sicherstellung der Fahrtüchtigkeit bzw. Sicherheit dienen, inklusive Reifen und Bremsbelägen. Der Versicherungsschutz besteht frühestens nach Ablauf von vier Monaten nach Versicherungsbeginn, bis zu einem maximalen Fahrradalter von 3 Jahren (ab Neukaufdatum mit Nachweis) und ausschließlich bei mehrmonatigen und Jahresverträgen. Bei Akkus liegt ein Verschleiß vor, wenn dieser nur noch max. 50 % der vom Hersteller angegebenen Leistungskapazität erbringt.
Diebstahl
Weiterhin wird für das Abhandenkommen des versicherten Fahrrads / E-Bikes durch die folgenden Gefahren Schutz gewährt, sofern die jeweilige Gefahr im Versicherungszertifikat als versichert ausgewiesen ist:
a) Diebstahl und Einbruchsdiebstahl
Lose mit genannten Gegenständen verbundene und regelmäßig deren Gebrauch dienende Sachen werden nur ersetzt, wenn sie zusammen mit den genannten Gegenständen entwendet worden sind.
b) Raub und Plünderung
Raub und Plünderung sind in folgenden Fällen gegeben:
- Anwendung von Gewalt: Der Räuber wendet gegen die versicherte Person Gewalt an, um deren Widerstand gegen die Wegnahme versicherter Sachen auszuschalten. Gewalt liegt nicht vor, wenn versicherte Sachen ohne Überwindung eines bewussten Widerstandes entwendet werden (einfacher Diebstahl / Trickdiebstahl).
- Androhung einer Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben: Die versicherte Person gibt Sachen heraus oder lässt sie sich wegnehmen, weil der Räuber eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben androht.
- Wegnahme nach Verlust der Widerstandskraft: Der versicherten Person wird das versicherte Fahrrad / E-Bike weggenommen, weil seine Widerstandskraft ausgeschaltet war. Der Verlust der Widerstandskraft muss seine Ursache in einer Beeinträchtigung des körperlichen Zustands der versicherten Person haben. Diese Beeinträchtigung muss unmittelbar vor der Wegnahme bestanden haben und durch einen Unfall oder eine sonstige nicht verschuldete Ursache, wie z. B. eine Ohnmacht oder ein Herzinfarkt entstanden sein. Plünderung ist das gewaltsame, widerrechtliche Aneignen von Sachen, verbunden mit einer möglichen sinnlosen Zerstörung und Beschädigung.
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